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5 kostspielige Fehler beim Immobilien-Verkauf
Seit ein paar Jahren besteht die Pflicht, beim Immobilienverkauf einen Energieausweis vorzulegen. Es gibt nur wenige Bauten wie Gebäude unter Denkmalschutz, bei denen diese Pflicht entfällt. Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Werte aus dem Energiepass aufgeführt werden. Beim Besichtigungstermin sollten Sie den Energieausweis für den Kaufinteressenten griffbereit haben. Verkäufern, die gegen diese gesetzliche Auflage verstoßen, kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro auferlegt werden. In der Praxis kommt dies selten vor, aber das Risiko sollte niemand eingehen.
Der Energieausweis ist nichts anderes als ein Steckbrief zum energetischen Standard des Hauses oder der Wohnung. An ihm lässt sich ersehen, wie hoch der Energiebedarf des Objektes ist. Um für den Verbraucher die Daten so einfach wie möglich aufzubereiten, wird der Energiebedarf mit Energieeffizienzklassen aufgeführt. Dies ist eine farbige Skala, die von A+ bis hin zu H reicht. A+ stellt die beste Klasse dar und bedeutet daher ein geringer Energieverbrauch. Darüber hinaus sind weitere Angaben im Pass enthalten, zu denen das Baujahr des Hauses und die Heizungsart gehören.
Der Energieausweis teilt sich auf in den Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist die einfachere und kostengünstigere Variante, da er auf bereits existierenden Verbrauchswerten basiert. Bei dem Bedarfsausweis sieht die Sachlage anders aus. Er wird normalerweise angefertigt, wenn für ein Objekt keine Verbrauchswerte vorliegen. Dabei kann es sich demnach um Neubauten handeln oder um Gebäude, die nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 entsprechen. Ihr Makler teilt Ihnen mit, welcher Energieausweis für Ihr Verkaufsobjekt erforderlich ist.
Sowohl den Verbrauchs- als auch den Bedarfsausweis erstellen Fachleute wie Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger und Energieberater. Doch Achtung: Es ist wichtig, dass es sich um unabhängige Berater handelt. Online tummeln sich zahlreiche seriöse und dubiose Anbieter von Energiepässen. Besondere Vorsicht sollten Sie walten lassen, wenn jemand mit sehr günstigen Preisen wirbt. Dann ist die Qualität nicht ausreichend und Sie müssen letztlich einen neuen Energieausweis in Auftrag geben. Sie können sofort auf Nummer sicher gehen und Ihren Makler fragen. Er übernimmt für Sie den kompletten Verkaufsprozess, wozu selbstverständlich ebenfalls die Organisation des Energiepasses gehört. Möchten Sie den Energieausweis auf eigene Faust anfertigen lassen, dann wenden Sie sich am besten ans Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), die deutsche Energie-Agentur (dena) oder die KfW-Bankengruppe. Von ihnen erhalten Sie verlässlich Listen mit qualifizierten Fachleuten, die unabhängig arbeiten.
Foto: © Mediaparts, Shutterstock.com 1313570390