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5 kostspielige Fehler beim Immobilien-Verkauf
Eine Immobilienerbschaft ist oft ein Grund zur Freude. Erhebt das Finanzamt seine Erbschaftsteuer, ist die Freude schnell wieder verflogen. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, das Haus bereits vor dem Erbfall an die gewünschte Person zu übertragen. Dies wird auch als Schenkung bezeichnet. Doch wann ist Schenken smarter als Vererben?
Jedes Jahr vererben und verschenken die Deutschen Milliardenbeträge in dreistelliger Höhe. Für einen Teil davon müssen die Begünstigten eine Schenkungs- oder Erbschaftsteuer entrichten, wodurch der Staat wertvolle Steuereinnahmen verzeichnet. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes wird das verschenkte und vererbte Vermögen bis 2020 auf einen beachtlichen Wert von 330 Milliarden Euro ansteigen. Ein Großteil davon entfällt auf Immobilien. Um legal die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer zu umgehen, ist der Rat von Experten wie Anwälten und Maklern erforderlich.
Das deutsche Steuergesetz kennt bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer sogenannte Freibeträge. Wie hoch diese sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad der Beteiligten untereinander ab. Die eigenen Kinder und der Ehepartner profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro. Sollte das vererbte Vermögen in seiner Gesamtheit diesen Wert nicht übersteigen, zahlt das Kind oder der Ehepartner keine Erbschaftsteuer. Gleiches zählt bei Schenkungen. Jedoch kommt hierbei noch eine andere Regelung zum Einsatz: Der Freibetrag von 500.000 Euro für die eigenen Kinder und Ehepartner greift alle zehn Jahre neu. Wer beispielsweise bereits heute seinem Kind ein Haus im Wert von 500.000 Euro überschreibt und ihm in den nächsten zehn Jahren kein weiteres größeres Vermögen zukommen lässt, der kann die Erbschaftsteuer umgehen. Stirbt der Schenkende zehn Jahre nach der Schenkung des Hauses, kann das Kind nämlich die weiteren Vermögenswerte steuerfrei erben, sofern sie weniger als 500.000 Euro an Wert ausmachen.
Wer die Erbschaftsteuer durch Schenkung umgehen möchte, muss das eigene Vermögen schätzen. Ein Blick aufs Konto oder Aktiendepot liefert einen ersten Hinweis. Doch wie steht es mit dem Haus oder der Wohnung? Wie viel ist das Objekt wert? Ein Laie kann diese Einschätzung nicht vornehmen. Ein lokaler Experte wie ein Immobilienmakler ist gefragt, der routiniert in der Wertermittlung ist. Wichtig ist es, diesem alle erforderlichen Unterlagen zum Objekt zukommen zu lassen. Darüber hinaus muss er das Haus oder die Wohnung besichtigen, um sich ein besseres Bild davon zu machen. Der Eigentümer sollte dem Makler zudem sagen, dass es sich um eine Preiseinschätzung handelt, die für die Kalkulation der eigenen Vermögenswerte genutzt wird. Das örtliche Finanzamt wird im Falle einer Schenkung oder Erbschaft die Liegenschaft selbst preislich einschätzen, sofern sie eine Übersteigung des Steuerfreibetrags vermutet. Die Erfahrung zeigt, dass das Finanzamt oft den Wert höher kalkuliert als der Marktpreis ist. Ein Makler kann den Faktor Finanzamt bei seiner Preisberechnung berücksichtigen.
Foto: © Cherry b l o s s o m, Shutterstock.com 462174730