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5 kostspielige Fehler beim Immobilien-Verkauf
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5 kostspielige Fehler beim Immobilien-Verkauf
Manchmal ist die Umnutzung einer Bestandsimmobilien gewünscht. Vielleicht soll ins Erdgeschoss eines Hauses eine Gewerbefläche für den Handel. Vielleicht soll aus dem alten Büro eine moderne Wohnung werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig, doch zwei Aspekte sind zu berücksichtigen: Eine Nutzungsänderung muss sinnvoll sein und beantragt werden.
Oft stehen hinter einer angestrebten Nutzungsänderung private Interessen. Dann schließt sich die Frage an, wie teuer der Umbau eigentlich wäre. Grundsätzlich sollte dies gut durchkalkuliert werden, um nicht auf einem unfertigen Projekt sitzen zu bleiben. Manchmal denken Immobilieneigentümer über eine Nutzungsänderung nach, weil sie vermuten, sie könnten so eine höhere Miete oder einen höheren Verkaufspreis erreichen. Dieser Gedanke kann durchaus seine Berechtigung besitzen, jedoch muss unbedingt die Lage beurteilt werden. Eigentümer sind gut beraten, vorab einen versierten Makler zu konsultieren. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Marktkenntnis kann er einschätzen, inwiefern sich die Umnutzung lohnt. Derzeit besteht in Deutschland ein Wohnungsmangel an beliebten Standorten. Eine Nutzungsänderung von einer Wohnimmobilie in eine Gewerbefläche ist daher oft nicht lohnenswert. In einigen Regionen kann sie allerdings Sinn machen. Zumeist ist solch eine Umnutzung nur ratsam, wenn eine Eigennutzung geplant ist.
In Deutschland ist es unerlässlich, eine Immobiliennutzung zu beantragen. Dies liegt daran, dass sich die Anforderungen an Wohnräume und Gewerberäume nicht decken. Ein Beispiel: Je nach Nutzungsart greifen andere Bestimmungen bezüglich des Lärmschutzes, des Brandschutzes und des Schallschutzes. Darüber hinaus ist die Innenausstattung der Liegenschaft zu beachten. Während ein Büro oft ohne Dusche auskommt, ist sie in einem Wohnhaus unabdingbar. In einem Büro hingegen sind in der Regel mehr Toiletten erforderlich, die oft eine Trennung für Damen und Herren aufweisen. Ein aufwendiger Umbau des Objektes ist daher oft notwendig. Beachtenswert ist ferner, dass die Gemeinden bestimmte Lagen für eine Nutzungsänderung ausschließlich. Der Gang zum Amt ist damit ein Muss und sollte vor der detaillierten Planung erfolgen.
Sobald Sie ernsthaft eine Nutzungsänderung Ihrer Immobilie anstreben, müssen Sie beim Bauamt der Gemeinde einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss darstellen, welche baulichen Änderungen sie vornehmen möchten und welche Umnutzung angedacht ist. Selbst wenn keinerlei Umbauten geplant sind, muss die Nutzungsänderung beantragt werden. Tun Sie dies nicht, handelt es sich um eine Zweckentfremdung und somit um eine nicht gestattete Änderung. Wer Schwierigkeiten bei der Ausfüllung des Antrags hat, der kann den Architekten um Hilfe bitten, der die Umbaumaßnahmen vornimmt.
Foto: © Sergey Nivens, Shutterstock.com 521094097